Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vorgaben

A

I.

1. Allgemeines:

Die von OL-BAU.DE verwandten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner anzuwenden. Sie gelten sowohl für gegenwärtige als auch zukünftige Rechtsgeschäfte sowie Geschäftsanbahnungen.

Von diesen AGB kann nur dann abgewichen werden, wenn dies durch OL-BAU.DE ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

2. Individuelle Abreden, die die AGB ergänzen oder von ihnen abweichende Regelungen beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der OL-BAU.DE.

3. Soweit Änderungen der AGB erfolgen, werden diese durch OL-BAU.DE dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner der Verwendung der geänderten AGB nicht binnen eines Monats nach Zugang gegenüber OL-BAU.DE widerspricht.

4. Die unter A. erfassten allgemeinen Regelungen dieser AGB gelten generell auch für die nachfolgenden spezielleren AGB (siehe B. und C.) soweit die Regelungen der spezielleren AGB von den allgemeinen AGB abweichen, sind die spezielleren AGB Regelungen anzuwenden.

II.

1. Abschluss des Vertrages

Die durch OL-BAU.DE erstellten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt der entsprechenden Verfügbarkeit sowie Möglichkeit der Erbringung der Leistung.

2. Verträge zwischen den Geschäftsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

III.

Wettbewerbsregelung:

OL-BAU.DE ist berechtigt, auch für solche Unternehmen, die im Wettbewerb zu dem Vertragspartner stehen, Leistungen zu erbringen, soweit nicht individualvertraglich eine abweichende Regelung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird.

IV.

Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte:

OL-BAU.DE ist berechtigt, im eigenen Namen Drittfirmen auf eigene Rechnung mit der Durchführung von Aufträgen zu betrauen, soweit einzelvertraglich nicht abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.

V.

Geheimhaltung:

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig über alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen Vertraulichkeit zu wahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nur auf diejenigen Informationen, die ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich geworden sind.

Soweit aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Auskunftsverpflichtung besteht, greift der Geheimhaltungspassus nicht.

2. Die Parteien verpflichten sich, alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Gleiches gilt für die Bereitstellung von Hardware, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind.

VI.

Datenschutzerklärung:

Der Vertragspartner stimmt der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.

VII.

Rücknahme von Unterlagen und sonstigen Gegenständen:

Der Vertragspartner hat auf erstes Anfordern hin die an OL-BAU.DE ausgehändigten Unterlagen / Materialien binnen einer Frist von sieben Tagen abzuholen bzw. auf dessen Kosten versenden zu lassen. Soweit dies nicht erfolgt, ist OL-BAU.DE zur Vernichtung der entsprechenden Gegenstände berechtigt.

OL-BAU.DE ist berechtigt, Daten und Materialien zu archivieren bzw. aufzubewahren, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.

VIII.

1. Haftungsumfang:

OL-BAU.DE haftet für die von ihr verursachten und verschuldeten Schäden, soweit diese auf die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Anbahnungsverhältnisses des Vertrags sowie bei Durchführung des Vertrags entstehen. Gleiches gilt, soweit zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind bzw. eine arglistige Täuschung vorliegt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist nur dann gegeben, wenn diese nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt bzw. bei einer grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Schadensverursachung durch OL-BAU.DE, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Verletzung wesentliche Vertragspflichten auf ein leicht fahrlässiges Verhalten der OL-BAU.DE zurückzuführen ist, maximal auf den für eine Leistung dieser Art vorhersehbaren vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Hierbei wird für mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nicht gehaftet.

2. OL-BAU.DE haftet ferner nicht für den Fall, dass Leistungen aufgrund nicht zu vertretender Umstände (Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzung, höhere Gewalt usw.) eintreten.

3. Auch stellt der Vertragspartner OL-BAU.DE von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus Verstößen des Vertragspartners gegen wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige schutzrechtliche Vorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen und geltende Richtlinien, insbesondere Werberichtlinien, resultieren. Eine Freistellung erfolgt in vollem Umfang auf erstes Anfordern.

Darüber hinaus wird OL-BAU.DE von weiteren Schäden, insbesondere die im Zusammenhang mit der Durchführung einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen rechtlichen Auseinandersetzung entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten freigestellt / werden diese ersetzt, soweit die Verstöße im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass OL-BAU.DE selbst ein grobes Verschulden trifft.

Ferner ist OL-BAU.DE nicht verpflichtet, die Daten und Inhalte, die von Seiten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt wurden, zu sichten und zu prüfen.

Ferner haftet der Vertragspartner für den örtlich, zeitlich und inhaltlich erforderlichen rechtlichen Bestand der von ihm getätigten Angaben und verwendeten, überlassenen und / oder veranlassten Vorgaben, soweit dies Marken-, Urheber- und / oder Persönlichkeitsrechte, Geschmacksmuster, andere Schutzrechte und sonstige (wettbewerbs-) rechtliche relevante Verhältnisse betrifft. Er trägt die rechtliche Verantwortung für die von ihm bereit gestellten Materialien und Inhalte, sowie deren Verbreitung und Wiedergabe. Gleiches gilt für deren Ausstrahlung oder werbliche bzw. sonstige Präsentationen, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung. Dies umfasst auch technisch oder medial erforderliche Bearbeitungen und / oder Veränderungen. Ferner ist der Vertragspartner auch verpflichtet, die von ihm und / oder durch ihn verwendeten bzw. überlassenen Inhalte und Materialen sorgfältig zu prüfen. Insoweit ist auszuschließen, dass diese gegen Recht und Gesetz, gegen die guten Sitten, den Jugendschutz oder gegen geltende Wettbewerbsrichtlinien verstoßen.

IX.

Vertragsabänderungen / Beendigung

OL-BAU.DE ist berechtigt, Vertragsverhältnisse zu kündigen, soweit sich herausstellt, dass der durchzuführende Auftrag rechtlich fehlerhaftig ist oder nicht zumutbare Inhalte umfasst. Minderungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind für diesen Fall ausgeschlossen.

Obiges gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner den Vertragsumfang / -inhalt ohne Abstimmung mit OL-BAU.DE ändert / ändern will oder abbricht. OL-BAU.DE sind dann alle anfallenden Kosten einschließlich entstandener und noch entstehender Aufwendungen, ausfallender Provisionen und Honorare, zu erstatten. Gleiches gilt für die OL-BAU.DE entstehenden Schäden. Darüber hinaus wird von OL-BAU.DE von all denjenigen Schadensersatzansprüchen / vertraglichen Ansprüchen, die durch Dritte aufgrund dieses Umstandes an OL-BAU.DE herangetragen werden, von dem Vertragspartner freigestellt.

X.

Die von OL-BAU.DE übergebenen Daten, Produkte und Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der OL-BAU.DE. Eine Weiterverwendung der zur Verfügung gestellten Daten ist durch den Vertragspartner nur im Umfang der vertraglichen Abrede gestattet. Soweit der Vertragspartner hiergegen verstößt und hieraus Forderungen gegenüber Dritten generiert, tritt er diese Forderung schon jetzt an OL-BAU.DE ab. OL-BAU.DE nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die entsprechenden Vertragsdaten und –unterlagen des seinerseitigen Vertragspartners an OL-BAU.DE zu übermitteln.

Darüber hinaus weist OL-BAU.DE darauf hin, dass OL-BAU.DE Hersteller der von ihr gelieferten Daten, Produkte und Gegenstände im Sinne des § 950 BGB ist. Selbst wenn die entsprechenden Gegenstände daher durch den Erwerber verarbeitet werden, verbleibt das Eigentum an den entsprechenden Gegenständen und Daten bei OL-BAU.DE. Sind Dritte an der Bearbeitung oder Verarbeitung beteiligt, so bleibt OL-BAU.DE auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das insoweit erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

Im Übrigen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Urheberrechte, Kennzeichnungsrechte, Leistungsrechte und sonstige (Nutzungsrechte) an von OL-BAU.DE geschaffenen oder beschafften Werken, Projekten, Konzepten, Maßnahmen und / oder Leistungen bei OL-BAU.DE bzw. von OL-BAU.DE beauftragten Dritten bei OL-BAU.DE verbleiben. Sie dürfen nur in dem mit dem Vertragspartner schriftlich vereinbarten sachlich, örtlichen, zeitlichen und inhaltlichen Rahmen und Ausmaß von dem Vertragspartner genutzt werden.

XI.

Beanstandungen und Mängelrügen:

Der Vertragspartner hat Leistungen von OL-BAU.DE unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung, zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich gegenüber OL-BAU.DE anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung von OL-BAU.DE als vertragsgerecht erbracht und abgenommen. Bei offensichtlichen Mängeln gilt eine Frist von einer Woche. Nacherfüllungs-, Gewährleistungs- und vor / vertragliche Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb von 12 Monaten, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher ist oder ein Fall der unter VIII. geregelten Umstände vorliegt, geltend zu machen.

XII.

Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber OL-BAU.DE eventuell anfallenden Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) abzuführen / OL-BAU.DE Von solchen Ansprüchen frei zu halten.

Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner die von OL-BAU.DE verauslagten Gebühren auf erstes Anfordern hin unverzüglich zu erstatten.

XIII.

Bei der Auftragsvergabe im Bereich Werbeberatung sowie, künstlerischen und/oder konzeptionellen Aufgabenbereichen an nichtjuristische Personen ist durch den Kunden die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten.

Diese Abgabe ist vom Kunden selbst zu tragen und darf von der durch OL-BAU.DE gestellten Rechnung nicht in Abzug gebracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Anmelde- und Abgabepflicht einzuhalten.

XIV.

Social Media – Kampagnen

Projekte im oben genannten Bereich werden durch OL-BAU.DE auf Grundlage der ihr zugänglichen Marktforschungsdaten und der durch die entsprechenden Medien zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt.

OL-BAU.DE garantiert keinen kommerziellen Erfolg.

OL-BAU.DE ist berechtigt dem Kunden nach Absprache die entstehenden Fremdkosten für die Nutzung entsprechender Kampagnen in Rechnung zu stellen. OL-BAU.DE ist ferner berechtigt die Einbuchung bei den zu nutzenden Anbietern erst dann vorzunehmen, wenn ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.

OL-BAU.DE trägt keine Verantwortung dafür, dass durch einen verspäteten Zahlungseingang ein avisierten Schalttermin gegebenenfalls nicht eingehalten wird. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen OL-BAU.DE werden hierdurch nicht begründet.

XV.

Zahlungsbedingungen:

Es gelten jeweils die im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen. Soweit Zusatzarbeiten, die nicht im Vertrag genannt sind, auf Anforderung des Vertragspartners erbracht werden, werden diese mit dem für das Vertragsverhältnis gültigen Stundensatz vergütet, soweit keine höhere Vergütung angemessen ist.

XVI.

Aufrechnung:

Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der OL-BAU.DE ist nur so weit möglich, soweit diese unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt worden ist.

XVII.

Auch hat der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nur dann inne, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

XVIII.

1. Schlussbestimmungen:

Soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind, ist Gerichtsstandort das Amtsgericht Husum bzw. bei Streitwerten über 5.000,00 € das Landgericht Flensburg.

2. Schriftformerfordernis:

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

XIX.

Salvatorische Klausel:

Für den Fall, dass eine oben genannte Regelung rechtswidrig bzw. nichtig sein sollte, sind sich die Parteien darüber einig, dass diese Regelung dann durch eine Regelung ersetzt wird, die dem Willen der Vertragspartner bezüglich des hier abgeschlossenen Vergleiches entspricht.